FAQ Wertstofftonne
Der wesentliche Unterschied liegt in den Arten von Abfällen, die entsorgt werden dürfen, sowie in der Finanzierung:
Gelber Sack/Gelbe Tonne: Hier dürfen ausschließlich (Verkaufs-)Verpackungen aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundstoffen entsorgt werden, z. B. Joghurtbecher, Getränkekartons oder Konservendosen. Die Entsorgungskosten sind bereits im Kaufpreis der Produkte enthalten, sodass für den Verbraucher keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Wertstofftonne: Neben Verpackungen können auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ entsorgt werden, also Gegenstände aus ähnlichen Materialien. Dazu zählen beispielsweise Plastikspielzeug (ohne Batterien), Töpfe, Zahnbürsten oder Gießkannen. Die zusätzlichen Kosten für Sammlung, Transport, Sortierung und Recycling der Wertstoffe werden über die allgemeine Müllgebühr finanziert.
Die Wertstofftonne ist ein Sammelgefäß für Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metall und Verbundstoffen. Darüber hinaus können auch Stoffe, die keine Verpackung sind, aber aus den gleichen Materialien bestehen, in der Wertstofftonne gesammelt werden.
Die Wertstofftonne wird aus mehreren Gründen eingeführt:
- Vereinfachung der Mülltrennung: Verbraucher müssen nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterscheiden, sondern nur noch nach Materialien trennen.
- Erhöhung der Recyclingquote: Durch die einfachere Trennung landen mehr Wertstoffe im Recycling, die heute häufig im Restmüll landen.
- Umwelt- und Klimaschutz: Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne kann CO2 einsparen.
- Ressourcenschonung: Pro Jahr und Haushalt können einige Kilogramm mehr recycelt werden, da auch Gegenstände wie Kinderspielzeug, alte Töpfe oder Putzeimer verwertet werden können.
- Verbesserung der Sammlung: Die Wertstofftonne ist stabiler als der Gelbe Sack, was Probleme wie das Reißen oder Verwehen bei Wind vermeidet.
- Komfort: Die Entsorgung erfolgt direkt vor der Haustür, gelbe Säcke müssen nicht mehr beschafft werden.
Die Einführung der Wertstofftonne zielt somit darauf ab, die Abfallentsorgung effizienter, umweltfreundlicher und benutzerfreundlicher zu gestalten.
In der Wertstofftonne dürfen folgende Materialien gesammelt werden:
Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, wie:
- Joghurtbecher
- Plastikflaschen und -tüten
- Konservendosen
- Getränkekartons
- Styropor
Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, z.B.:
- Besteck
- Plastikeimer
- Kinderspielzeug
- Gießkannen
- Pflanztöpfe
Gebrauchsgegenstände aus Metall, wie:
- Kochtöpfe und Pfannen
- Backformen und Backbleche
- Werkzeuge, nicht elektrisch
- Schraubenschlüssel, Schrauben
Sonstige Wertstoffe:
- Aluminiumfolien und -schalen
- Draht
- Duschvorhänge aus Kunststoff
Die Wertstofftonne ermöglicht somit die Entsorgung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Dies vereinfacht die Mülltrennung für Verbraucher und erhöht die Recyclingquote.
Folgende Materialien und Gegenstände dürfen nicht in der Wertstofftonne entsorgt werden:
- Batterien und Elektrogeräte
- Schadstoffe wie Lacke, Farben, Ölabfälle und Haushaltschemikalien
- CDs, Audio- und Videokassetten, Tonbänder, Dias
- Glas, Holz und Bioabfall
- Papier, Pappe und Textilien
- Restabfall, Hygieneabfälle (Windeln, Kleintierstreu, Hundekotbeutel etc.)
- Kfz-Teile
- Landwirtschaftliche Bänder, Folien und Netze
- Medikamente und medizinische Produkte (z.B. Einweghandschuhe, Einwegmasken, Kanülen, Spritzen)
- Bauabfälle
- Trinkgläser und Fensterglas
- Blei- und Kristallglas, Spiegelglas (Flachglas)
- Vasen, Porzellan, Keramik, Steinzeug
- Glühbirnen
Diese Materialien müssen separat gesammelt werden. Als Faustformel gilt: alle Abfälle, für die es ein eigenes Sammelsystem gibt, dürfen nicht in die Wertstofftonne.
Der Hauptunterschied zwischen einer Restmülltonne und einer Wertstofftonne liegt in den Materialien, die darin entsorgt werden dürfen:
Restmülltonne: für nicht recycelbare Abfälle bestimmt
Enthält Materialien wie:
- Windeln
- Staubsaugerbeutel
- Katzenstreu
- Damenbinden und Tampons
- Zigarettenkippen und Asche
Wertstofftonne: für recycelbare Materialien aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen
Nimmt sowohl Verpackungen als auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ auf
Enthält Materialien wie:
- Joghurtbecher und Plastikflaschen
- Konservendosen und Getränkekartons
- Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (z.B. Siebe, Zahnbürsten, Spielzeug)
- Gebrauchsgegenstände aus Metall (z.B. Töpfe, Pfannen)
Die Wertstofftonne vereinfacht die Mülltrennung für Verbraucher, da nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss. Dies führt zu einer höheren Recyclingquote und potenziellen CO2-Einsparungen. Die Restmülltonne hingegen ist für Abfälle vorgesehen, die nicht recycelt werden können und in der Regel thermisch verwertet werden.
Sie müssen die Tonne nicht beantragen oder bestellen. Die Wertstofftonne wird automatisch von der WAS und dem von den dualen Systemen beauftragten Entsorger für die Sammlung der Verkaufsverpackungen bereitgestellt. Bevor die Verteilung der Wertstofftonne in Ihrem Stadtteil beginnt, werden Sie rechtzeitig informiert.
In der Regel wird für einen 1-4-köpfigen Haushalt eine Wertstofftonne mit einem Volumen von 240 Litern bereitgestellt. Für größere Haushalte können zusätzliche Tonnen gestellt werden. Für zusätzliche Mengen können darüber hinaus Beistellsäcke verwendet werden. Diese Beistellsäcke müssen transparent sein und selbst beschafft werden. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 keine gelben Säcke mehr verwendet werden dürfen. Die Beistellsäcke müssen genauso wie die Wertstofftonne ordnungsgemäß zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Wertstofftonne wird in der Regel alle vier Wochen geleert. Für größere Wohneinheiten mit mehr als 20 Personen werden ein oder mehrere 1100-Liter-Behälter bereitgestellt, die alle 14 Tage geleert werden. So wird sichergestellt, dass auch in größeren Haushalten oder Mehrfamilienhäusern ausreichend Sammelbehälter zur Verfügung stehen.
Das Recycling von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (z. B. Plastikbehälter, -tüten und -folien) umfasst mehrere Schritte:
- Sammlung und Transport: LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen werden in Wertstofftonnen oder Beistellsäcken gesammelt und zur Sortieranlage transportiert.
- Vorzerkleinerung und Sortierung: In der Anlage erfolgt eine Vorzerkleinerung und die Trennung der Materialien mithilfe mechanischer Verfahren wie Sieben, Luftstromtrennung und Magneten.
- Feinsortierung: Die Materialien werden in verschiedene Kategorien wie Kunststoff, Metall und Verbundstoffe getrennt. Manuelle und automatische Sortierstationen kommen zum Einsatz.
Recycling: Die sortierten Materialien werden zu Recyclinganlagen weitergeleitet, wo sie in neue Produkte umgewandelt werden.
Nicht verwertbare Reste werden thermisch behandelt und zur Energiegewinnung genutzt.
Dieser Prozess stellt sicher, dass LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen effizient recycelt werden.
Sie müssen Verpackungen nicht vorher ausspülen. Es reicht völlig aus, die Verpackungen „löffelrein“ zu machen.
Wenn Müll nicht richtig getrennt wird, können mehrere Konsequenzen eintreten:
Unmittelbare Folgen
- Die Wertstofftonne wird nicht geleert.
Der Abfall muss vom Besitzer korrekt sortiert werden, sonst können Kosten für die Entsorgung als Restabfall entstehen.
Rechtliche Konsequenzen
- Bußgelder sind möglich
- Im Wiederholungsfall drohen höhere Bußgelder
Umweltauswirkungen
- Recyclingquote sinkt
- Aufwendige und kostenintensive Nachsortierung notwendig
Wichtige Hinweise
- Vermieter können Kosten an Mieter weitergeben
Die Konsequenzen betreffen nicht nur den Verursacher, sondern belasten auch die Umwelt und das Recycling-System.
Nein, die Leerung privat beschaffter Behälter ist nicht möglich. Gründe dafür sind technische Anforderungen und Haftungsfragen.
Die Verpackungen und Wertstoffe lose in die Tonne geben und vorsichtig verdichten. Es können transparente Säcke beigestellt werden, diese müssen selbst beschafft werden. Bitte keine gelben Säcke verwenden!
Ja, die Kosten für die Nutzung der Wertstofftonne werden auf die allgemeine Müllgebühr umgelegt. Für eine 120-Liter-Restmülltonne, die alle 14 Tage geleert wird, erhöht sich die monatliche Müllgebühr beispielsweise um 50 Cent. Damit ist die Wertstofftonne in den regulären Abfallgebühren integriert – ähnlich wie bei der 240l Papiertonne.
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) unterstützt z.B. die Einführung der Wertstofftonne und fordert:
- Ein bundesweites Wertstoffgesetz zur verpflichtenden Einführung der Wertstofftonne
- Verbesserung der Mülltrennung und Recyclingquoten
- Entwicklung einer deutschen Kreislaufwirtschaftsstrategie
- Gesetzliche Ziele zur Reduktion der Gesamtabfallmenge
- Förderung kommunaler Zero-Waste-Konzepte
Der NABU betont, dass die Wertstofftonne die Mülltrennung erleichtert, da nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss. Sie sehen darin ein Potenzial für mehr Recycling und Ressourcenschonung.
Die Sammelgebiete der Abfälle werden ab 2026 aufgeteilt:
20 % des Sammelgebietes (Stadtgebiet westlich der A39) wird von der WAS übernommen. Dies umfasst sowohl Verkaufsverpackungen (z. B. Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) als auch stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. Plastikschüsseln, Eimer oder alte Tupperdosen).
Im restlichen Gebiet wird von einem Entsorgungsunternehmen gesammelt, das von den dualen Systemen beauftragt wird. Dieses Unternehmen wird durch eine Ausschreibung im Jahr 2025 ermittelt und steht derzeit noch nicht fest.
Die dualen Systeme im Sinne des Verpackungsgesetzes sind privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die neben der kommunalen Abfallwirtschaft existieren und sich ausschließlich um die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen kümmern.
Hauptaufgaben des dualen Systems
- Bundesweite Organisation der Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Hersteller und Handel
- Sicherstellung der fachgerechten Entsorgung von Verpackungsabfällen
- Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Recyclingquoten
Funktionsweise:
- Hersteller und Händler sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen
- Unternehmen zahlen Lizenzentgelte an die dualen Systeme für die Entsorgung ihrer Verpackungen
- Die dualen Systeme finanzieren damit die Sammlung (z.B. Gelbe Säcke, Glascontainer) und Verwertung der Verpackungsabfälle
Rechtliche Grundlage:
- Basiert auf dem Verpackungsgesetz, das 2019 die frühere Verpackungsverordnung ablöste
- Zielt auf die Verbesserung des Recyclings, Einsparung von Rohstoffen und Reduzierung von CO2-Emissionen ab.
Aktuell gibt es in Deutschland elf zugelassene duale Systeme, die diese Aufgaben wahrnehmen.
Nein, die gelben Säcke sind ab 2026 kein zulässiges Sammelgefäß mehr. Die Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen erfolgt dann ausschließlich über die Wertstofftonne. Falls das Volumen der Tonne nicht ausreicht, können transparente Beistellsäcke verwendet werden, die selbst beschafft werden müssen.
Sollte nachweislich kein Platz für die 240-Liter-Wertstofftonne vorhanden sein, kann in Ausnahmefällen eine sogenannte „Gefäßgemeinschaft“ mit einem Nachbarn beantragt werden. Dabei teilen sich zwei Haushalte eine Wertstofftonne. Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Entsorger, um die Details zu klären.
Das Regelvolumen beträgt 240 Liter. Eine kleinere Tonne wird in der Regel nicht angeboten, da das Volumen bei einer 4-wöchigen Leerung oft nicht ausreicht. Dies könnte dazu führen, dass recyclingfähige Abfälle im Restmüll landen.
In besonderen Fällen (nachweislich beengte Platzverhältnisse, dauerhaft geringer Bedarf z.B. bei 1-Personen-Grundstücken) können 120 l-Behälter beantragt werden.
Ja, die Nutzung der Wertstofftonne ist verpflichtend. Die WAS erfasst andienungspflichtige Abfälle (hier: Wertstoffe), die sonst im Restmüll landen würden. Zusätzlich besteht gemäß Verpackungsgesetz (§13) eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Verkaufsverpackungen.
Private Haushalte können die Wertstoffe auch zum Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW) bringen.
Nein. Für Gewerbebetriebe werden unter bestimmten Voraussetzungen gelbe Tonnen bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die WAS bzw. an den von den Systemen beauftragten Entsorger.