WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Gewerbe­abfälle

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb kümmern wir uns auch um bestimmte Gewerbeabfälle

Gewerbeabfallverordnung

Rechtsnorm:

„Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)“

Erlass:

Bund (per Beschluss durch Bundestag mit Zustimmung durch Bundesrat)

Inhalt:

Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regelt die Gewerbeabfallverordnung, wie Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungsanlagen gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle zu erfassen, vorzubehandeln, für die Wiederverwendung vorzubereiten, zu recyceln und zu beseitigen haben. Weiterhin ist festgelegt, welche Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen sind. Die Verordnung gilt nicht für Abfälle, die einem örE im Rahmen der Überlassungspflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überlassen worden sind.

Die Veröffentlichung der aktuell geltenden Fassung geschieht über das Bundesgesetzblatt.

Beratung

Am Anfang steht eine ausführliche Beratung zum richtigen Umgang mit Abfällen. Diese wird nicht nur per Telefon, sondern auch vor Ort angeboten. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Ortstermin in Ihrem Betrieb.

Entsorgungsentgelte

Für alle Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen zur Beseitigung, über die Fahrzeugwaage erfasst.

AVV 20 03 01 / 20 03 07 / 17 09 04

206,00 Euro/Tonne

Bei Nichterreichen der Mindestwiegedifferenz von 200 kg Abfall sowie der Mindestwaagelast von 500 kg werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt:

PKW/LKW bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht Kofferraum, Aufbau geschlossen sowie Kleinstkunden

15,00 Euro/Anlieferung

PKW/LKW bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht Kofferraum, Aufbau geschlossen, jedoch mit Anhänger bis 750 kg
zul. Gesamtgewicht

30,00 Euro/Anlieferung

PKW/LKW über 2,5 bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht Kofferraum, Aufbau geschlossen

40,00 Euro/Anlieferung

Alle vorgenannten Preise zzgl. der gesetzl. MwSt.

Abfallbehälter

Haben Sie keine größeren Abfallmengen zu entsorgen, bieten wir Ihnen Abfallbehälter von 120 bis 1100 Litern an.

Die Anzahl der aufzustellenden Pflichtbehälter ist abhängig von der Branchenzugehörigkeit und der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens. Das Mindestbehältervolumen berechnet sich aus der Anlage 3 des Formulars.

Containerdienst

Bei größerem Abfallaufkommen hat unser Containerdienst sicher den passenden Großcontainer für Sie: Wir bieten individuelle Lösungen von 5–30 m³ an. Schauen Sie doch gleich mal hier.

Tel. 05361 28-3321 oder –3302

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