WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

WAS gefährlich ist!

Asbestabfälle

Auch lange nach Verbot des Inverkehrbringens im Jahr 1993 finden sich in privaten Haushalten noch Produkte, die Asbest enthalten (z.B. Dacheindeckungen, Blumenkästen etc.).

Abfallerzeuger wie auch Entsorger haben bei der Entsorgung dieser Abfälle besondere Sorgfaltspflichten: Asbestabfälle müssen grundsätzlich getrennt vom übrigen Abfall erfasst und entsorgt werden.

ACHTUNG ENTHÄLT ASBEST Gesundheits-gefährdung bei Einatmen von Asbestfeinstaub Sicherheits-vorschriften beachten

Für Privatpersonen gilt:

Schritt 1

Stellen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der Abfallart, Anfallstelle und der Abfallmenge an die:

Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)
Karl-Ferdinand-Braun-Ring 7, 38448 Wolfsburg

Schritt 2

Sie erhalten eine Entsorgungserlaubnis. Lesen Sie diese sorgfältig. Bei Vorlage dieser Erlaubnis erhalten Sie in unserer Verwaltung kostenlos das benötigte Verpackungsmaterial. Unverpackte Asbestabfälle werden im Entsorgungszentrum Wolfsburg nicht angenommen!
Auch ein nachträgliches Verpacken der Abfälle vor Ort ist nicht möglich!

Schritt 3

Selbstanlieferung der Asbestabfälle zum Entsorgungszentrum Wolfsburg, Weyhäuser Weg 3. Die Entsorgungserlaubnis muss mitgeführt werden.

Abholung

Die Asbestabfälle können auch entgeltpflichtig durch die WAS abgeholt werden. Entsorgungsgebühr sind der aktuellen Gebührensatzung zu entnehmen.

ACHTUNG

Die Demontage von asbesthaltigen Produkten unterliegt besonderen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen und sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden!

Künstliche Mineralfaserabfälle

Künstliche Dämmmaterialien (Mineralwolle, Steinwolle, Glaswolle) aus der Produktion vor Juni 2000 gelten als gefährlicher Abfall. Abfallerzeuger und Entsorger unterliegen daher bei der Entsorgung besonderen Sorgfaltspflichten: Diese Abfälle müssen grundsätzlich separat erfasst und entsorgt werden.

Für Privatpersonen gilt:

Schritt 1

Stellen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der Abfallart, Anfallstelle und der Abfallmenge an die:

Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)
Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Karl-Ferdinand-Braun-Ring 7, 38448 Wolfsburg

Schritt 2

Sie erhalten eine Entsorgungserlaubnis mit Hinweisen, die für die Entsorgung zu beachten sind. Unverpackte künstliche Mineralfaserabfälle werden nicht im Entsorgungszentrum Wolfsburg angenommen. Es besteht nicht die Möglichkeit, diese Abfälle vor Ort zu verpacken!

Kleine Mengen (bis 5 Säcke) und Selbstanlieferung:

Die Mineralfaserabfälle sind in reißfeste handelsübliche Foliensäcke so zu verpacken, dass keine Fasern freigesetzt werden. Bis zu 5 Stück dieser Säcke sind vom Anlieferer im Entsorgungszentrum Wolfsburg in ein bereitgestelltes weiteres Behältnis (800 l Sack aus Spezialfolie) zu verbringen.

Größere Mengen (mehr als 5 handelsübliche Säcke):

Zusätzlich sind die Mineralfaserabfälle generell in reißfeste Säcke aus Spezialfolie (ca. 800 l Inhalt) zu verpacken. Sie erhalten diese gegen Vorlage Ihrer Entsorgungserlaubnis zum Preis von 4,00 €/Stück bei der WAS.

Schritt 3

Selbstanlieferung der Mineralfaserabfälle zum EZW. Entsorgungserlaubnis ist vorzuzeigen.

Abholung

Großmengen (Containergestellung ab 5 m³) holt die WAS auch ab. Entsorgungsgebühr gemäß aktueller Gebührensatzung.

ACHTUNG

Schützen Sie die Haut, Augen und Atemwege beim Umgang mit Dämmstoffen vor hautreizenden Fasern, besonders vor Staub! Hinweis: Künstliche Mineralfaserabfälle mit RAL-Gütezeichen sind keine gefährlichen Abfälle – trotzdem Vorsicht beim Umgang mit diesen Materialien!

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