Entsorgungszentrum
Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)
Das EZW wurde als Entsorgungsanlage ausschließlich für Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Wolfsburg errichtet. Im Zweifelsfall können Fremdanlieferungen abgewiesen werden. Daher sollten Personalpapiere (Ausweise) oder eine Vollmacht zur Anlieferung von Abfällen aus dem Wolfsburger Gebiet bereitgehalten werden.
Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)
Weyhäuser Weg 3
38442 Wolfsburg-Fallersleben
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 08:00 Uhr–15:30 Uhr |
| Samstag | 08:00 Uhr–12:00 Uhr |
| Letzter Einlass 15 Min. vor Schließung | |
Das EZW bleibt am 4. April, 3. Juni, 24. und 31. Dezember 2026 geschlossen.
Folgende Entsorgungseinrichtungen stehen zur Verfügung:
Problemabfallzwischenlager
Gebührenfreie Annahme schadstoffhaltiger Abfälle aus dem privaten Herkunftsbereich (z.B. Farben und Lacke, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Batterien, Akkus und Leuchtstofflampen). Gewerbetreibende zahlen eine nach Abfallart und -menge gestaffelte Gebühr.
Wertstoffhof
Gebührenpflichtige Annahme von Restabfällen, Sperrmüll, Altholz, Altmetallen, Altreifen, Flachglas, Bau- und Renovierungsabfällen (ohne Boden).
Asbestfreier, mineralischer Bauschutt kann in Kleinmengen bis 3 m³ angeliefert werden.
Gebührenfreie Annahme von Elektroaltgeräten, Altpapier, Altglas (Glasverpackungen), Alttextilien/Schuhen sowie gelben Säcken in haushaltsüblicher Menge.
Achtung
Ohne eine gültige Entsorgungserlaubnis werden asbesthaltige Abfälle sowie künstliche Mineralfaserabfälle nicht angenommen! Nähere Informationen im Kapitel „Asbest und künstliche Mineralfaserabfälle“
Annahmeplatz für Grünschnitt und Strauchschnitt
Gebührenpflichtige Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt und Wurzeln bis 20 cm Durchmesser. Anlieferung mit Pkw bis 2,5 t ohne Anhänger sowie von Kleinstkunden (Fußgänger/ Radfahrer/Fahrer von Kleinkrafträdern). Die Entsorgungsgebühr beträgt pauschal 6,00 € und wird über einen Kassenautomaten auf dem Platz abgerechnet. Hier kann nur mit Bargeld mit Geldscheinen bis 20,00 € gezahlt werden.
Bei Anlieferungen mit Anhänger, Pkw über 2,5 t sowie LKW und Traktor ist die Hauptwaage im Eingangsbereich zu benutzen. Hier beträgt die Entsorgungsgebühr bis 200 kg ebenfalls pauschal 6,00 €, darüber werden 54,00 €/t abgerechnet.
Entsorgungsgebühren
für Abfallarten privater Herkunft im Entsorgungszentrum (EZW)
Liegt das ermittelte Abfallgewicht unterhalb einer Gewichtsgrenze von 200 kg (Mindestwiegedifferenz nicht erreicht, Mindestwaagelast von 500 kg nicht erreicht), gelten nachfolgende Pauschalen für PKW mit/ohne Anhänger.
- für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 6,00 €
- für sonstige Abfälle 15,00 €
| Abfallart | Preis |
|---|---|
| Entsorgungsgebühr für zugelassene und nicht anderweitig genannte Abfälle | 205,50 Euro/Tonne |
| Asbestabfälle, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 | 277,50 Euro/Tonne |
| Mineralfaserstoffe, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 | 474,00 Euro/Tonne |
| Altholz (unbelastet) | 54,00 Euro/Tonne |
| Altholz (belastet) | 99,50 Euro/Tonne |
| Altfenster | 110,00 Euro/Tonne |
| Kompostierbare Garten- und Parkabfälle | 54,00 Euro/Tonne |
| PKW-Reifen/Motorradreifen | 5,00 Euro/Stk. |
| LKW-Reifen (ohne Felge) | 10,00 Euro/Stk. |
| LKW-/Trecker-/Sonderreifen (Außendurchmesser kleiner 1600 mm oder Reifenbreite kleiner 450 mm) | 50,00 Euro/Stk. |
| Sonderreifen (Außendurchmesser größer 1600 mm oder Reifenbreite größer 450 mm) | 100,00 Euro/Stk. |
Gebührenzahlung mit Bargeld/EC-Karte/Kreditkarten möglich, am Kassenautomaten des Grünschnittplatzes nur Bargeldzahlung mit Geldscheinen bis 20,00 €. Alle Gebührenangaben sind ohne Gewähr. Es gelten die im Amtsblatt veröffentlichten Gebühren.