WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Entsorgungs­zentrum

Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)

Das EZW wurde als Entsorgungsanlage ausschließlich für Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Wolfsburg errichtet. Im Zweifelsfall können Fremdanlieferungen abgewiesen werden. Daher sollten Personalpapiere (Ausweise) oder eine Vollmacht zur Anlieferung von Abfällen aus dem Wolfsburger Gebiet bereitgehalten werden.

Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)

Weyhäuser Weg 3
38442 Wolfsburg-Fallersleben

Öffnungszeiten

Montag–Freitag 08:00 Uhr–15:30 Uhr
Samstag 08:00 Uhr–12:00 Uhr
Letzter Einlass 15 Min. vor Schließung

Das EZW bleibt am 4. April,  3. Juni, 24. und 31. Dezember 2026 geschlossen!

Problemabfallzwischenlager

Gebührenfreie Annahme schadstoffhaltiger Abfälle aus dem privaten Herkunftsbereich (z.B. Farben und Lacke, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Batterien, Akkus und Leuchtstofflampen). 

Gewerbetreibende zahlen eine auf Abfallart und -menge bezogene Gebühr.

Wertstoffhof

 Gebührenpflichtige Annahme von Restabfällen, Sperrmüll, Altholz, Altmetallen (E-Schrott ist gebührenfrei), Altreifen, Flachglas, Bau- und Renovierungsabfällen (ohne Boden). 

 Asbestfreier, mineralischer Bauschutt kann in Kleinmengen bis 3 m³ angeliefert werden. 

Gebührenfreie Annahme von Elektroaltgeräten, Altpapier, Altglas (Verpackungsglas), Alttextilien/Schuhen in haushaltsüblicher Menge.

Hinweis!

Ohne eine gültige Entsorgungserlaubnis werden asbesthaltige Abfälle sowie künstliche Mineralfaserabfälle nicht angenommen. Nähere Informationen im Kapitel „Asbest und künstliche Mineralfaserabfälle“

Annahmeplatz für Grünschnitt und Strauchschnitt

Gebührenpflichtige Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt (ohne Erdanhaftungen) und Wurzeln bis 20 cm Durchmesser. Anlieferung mit Pkw bis 2,5 t ohne Anhänger sowie von Kleinstkunden (Fußgänger/ Radfahrer/Fahrer von Kleinkrafträdern). Es wird eine pauschale Entsorgungsgebühr von 6,00 € über einen Kassenautomaten auf dem Platz erhoben. Hier ist nur Bargeldzahlung (max. in Scheinen bis 20,00 €) möglich.

Bei Anlieferungen mit Pkw über 2,5 t/PKW mit Anhänger sowie LKW/Trecker kann ausschließlich die Hauptwaage im Eingangsbereich befahren werden. Unterhalb eines Abfallgewichts von 200 kg werden pauschal 6,00 € berechnet, bei Überschreiten wird gewichtsgenau auf Grundlage des Tonnagepreises von 54,00 €/t linear abgerechnet.

Entsorgungsgebühren

für Abfallarten privater Herkunft

Liegt das ermittelte Abfallgewicht unterhalb einer Gewichtsgrenze von 200 kg (Mindestwiegedifferenz nicht erreicht, Mindestwaagelast von 500 kg nicht erreicht), gelten nachfolgende Pauschalen für PKW mit/ohne Anhänger.

  • für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 6,00 €
  • für sonstige Abfälle 15,00 €

Abfallgebühren pro Gewichtstonne

Abfallart Preis
Entsorgungsgebühr für zugelassene und nicht anderweitig genannte Abfälle 205,50 Euro/Tonne
Asbestabfälle, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 277,50 Euro/Tonne
Mineralfaserstoffe, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 474,00 Euro/Tonne
Altholz (unbelastet) 54,00 Euro/Tonne
Altholz (belastet) 99,50 Euro/Tonne
Altfenster 110,00 Euro/Tonne
Kompostierbare Garten- und Parkabfälle 54,00 Euro/Tonne
PKW-Reifen/Motorradreifen mit und ohne Felge 5,00 Euro/Stk.
LKW-Reifen (ohne Felge) 10,00 Euro/Stk.
LKW-/Trecker-/Sonderreifen (Außendurchmesser kleiner 1600 mm oder Reifenbreite kleiner 450 mm) 50,00 Euro/Stk.
Sonderreifen (Außendurchmesser größer 1600 mm oder Reifenbreite größer 450 mm) 100,00 Euro/Stk.

Gebührenzahlung mit Bargeld/Girocard/Kreditkarte möglich, am Kassenautomaten des Grünschnittplatzes nur Bargeldzahlung mit Scheinen bis 20,00 €. 

Alle Gebührenangaben sind ohne Gewähr. Es gelten die im Amtsblatt veröffentlichten Gebühren.

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