WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Gelber Sack / Wertstofftonne

Ab dem 27. November verteilt die WAS ihre gelben Wertstofftonnen in den Stadtteilen Ehmen, Fallersleben, Hattorf, Mörse und Sülfeld.

Nach dem Verpackungsgesetz sind die dualen Systeme für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zuständig.

Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gehört nicht zum Aufgabenkatalog der WAS. Es handelt sich um eine privatwirtschaftlich organisierte Sammlung im Auftrag der dualen Systeme. Das beauftragte Sammelunternehmen ist die Firma REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH. Bei Unstimmigkeiten(z. B. gelbe Säcke nicht abgeholt) wenden Sie sich bitte ausschließlich an REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH:

                          Service-Rufnummer

                                 0800 1223255

WAS gehört in den gelben Sack?

  • In den „Gelben Sack“ dürfen nur restentleerte Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Ein Abwaschen ist jedoch nicht nötig.
  • Kunststoffe: Folien, Flaschen von Spül-, Wasch und Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten, Schaum- und Füllstoffe sowie Plastiktragetaschen.
  • Metalle: Dazu gehören Getränkedosen, Konservendosen, Schraubverschlüsse, Deckel, sowie Aluminiumschalen, -folien und -deckel, wie z. B. von Joghurtbechern.
  • Verbundstoffe: Das sind Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen sowie Verpackungen aus der Kombination Pappe/ Kunststoff bzw. Pappe/ Aluminium.
  • Wichtig ist aber, dass die einzelnen Stoffgruppen lose und nicht mehr aneinanderhaftend eingefüllt werden. Ebenso dürfen unterschiedliche Verpackungsstoffe nicht ineinander gestellt werden.

WAS gehört nicht in den gelben Sack?

  • Verpackungen aus Papier/Pappe und Glas – diese gehören in die Papiertonne bzw. in die Altglascontainer
  • Kunststoffe und Metalle, die keine Verpackungen sind, z. B. Spielzeug, Plastikeimer und -schüsseln, CDs, Zahn- und Toilettenbürste, Töpfe
  • Haus- bzw. Restmüll, z. B. Teppichreste, Gartenmöbel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Putzlappen
  • Schadstoffe, Biomüll, Elektrokleingeräte
  • Bauabfälle, z. B. Isolier- und Deckenplatten aus Styropor
  • Verkaufsverpackungen, die nicht restentleert sind

Sie haben Probleme mit der erhaltenen Wertstofftonne?

 

Die Stadt Wolfsburg ist organisatorisch zwischen der WAS (20%) und Remondis (80%) aufgeteilt. 

Die WAS ist für die folgenden Ortsteile zuständig:

  – Ehmen

  – Hattorf

  – Fallersleben

  – Mörse

  – Sülfeld

In allen anderen Ortsteilen ist Remondis für Ihre Wertstofftonne zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall bei Fragen zur Wertstofftonne direkt an Remondis über dieses Kontaktformular

 

Sie haben Fragen zu Ihrer Wertstofftonne der WAS? Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Änderungen in der Größe der Wertstofftonne werden frühestens ab Februar 2026 bearbeitet. 

 

 

 

 

Rückmeldung Wertstofftonne

Gewerbekunden, Hausverwaltungen und öffentliche/soziale Einrichtungen

Rein produzierendes Gewerbe und Handelsbetriebe sind grundsätzlich von der Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf eine Wertstofftonne. Alle anderen Gewerbebetriebe und öffentliche/soziale Einrichtungen zählen zu den vergleichbaren Anfallstellen. Diese sind nur berechtigt eine Gelbe Tonne zu erhalten. Es besteht also hier nur Anspruch auf eine kostenlose Gelbe Tonne, welche die Gelben Säcke ersetzt. Einen Anspruch auf die gleichzeitige Abholung von stoffgleichen Nichtverpackungen haben diese Anfallstellen nicht. Die Entsorgungsberechtigung vergleichbarer Stellen richtet sich nach dem Mengenkriterium. Grundlegend sind Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe nur mit Mengengrenze entsorgungsberechtigt. In diesem Fall besteht maximal Anspruch auf einen Behälter der Größe 1.100 Liter. Die anderen Anfallstellen sind vollumfänglich entsorgungsberechtigt und die Gelben Tonnen werden in Größe und Anzahl bedarfsgerecht bereitgestellt (gilt nur für Behältergrößen 120, 240 und 1.100 Liter). Die genaue Entsorgungsberechtigung orientiert sich an den nachfolgenden 12 Gruppen:
12 Gruppen der vergleichbaren Anfallstellen gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG Mengenbeschränkung
1. Gastronomiebetriebe, Großküchen, Beherbergungsbetriebe   Nein
2. Gesundheitseinrichtungen, karitative Einrichtungen   Nein
3. Bildungseinrichtungen, wissenschaftliche Einrichtungen   Nein
4. Betriebe des Lebensmittelhandwerks Ja  
5. Betriebe des Bauhandwerks Ja  
6. Betriebe des Kfz-Handwerks Ja  
7. Sonstige Handwerksbetriebe Ja  
8. Dienstleistungsbetriebe, sonstiges Kleingewerbe   Nein
9. Landwirtschaftliche Betriebe Ja  
10. Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen, Freizeiteinrichtungen   Nein
11. Kasernen, Justizvollzuganstalten   Nein
12. Verwaltungen, Behörden   Nein
Bitte beachten: Auch als vergleichbare Anfallstelle sind Sie ausschließlich zur Entsorgung von lizensierten Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundwerkstoffen berechtigt. Es dürfen ausdrücklich keine gewerblichen Transport- und Umverpackungen über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Fehlbefüllung kann dazu führen, dass der Behälter nicht geleert wird und von Ihnen nachsortiert werden muss.

Bitte wenden Sie Sich an Ihre Hausverwaltung. Diese wird sich um einen passenden Behälterbestand für das gesamte Grundstück kümmern.

Weiterführende Informationen zum Thema Gelber Sack und Mülltrennung erhalten Sie unter www.muelltrennung-wirkt.de.

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