Gewerbe

 

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Branchenspezifische Abfälle erfordern branchenspezifische Entsorgungslösungen. Dabei sind Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in Wolfsburg ist das die WAS - zu überlassen (sog. Überlassungspflicht). Die Gewerbeabfallverordnung ist dabei die Grundlage für unsere Dienstleistungen.

Gewerbeabfallverordnung

Rechtsnorm:
„Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV))“

Erlass:
Bund (per Beschluss durch Bundestag mit Zustimmung durch Bundesrat)

Inhalt:
Ziel der Verordnung ist es, auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, von Bau- und Abbruchabfällen und von weiteren vergleichbaren Abfällen, sowie für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen, in denen gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle oder weitere vergleichbare Abfälle vorbehandelt werden zu regeln, wie die Verwertung und die Beseitigung dieser Abfälle durchzuführen ist. Die Verordnung regelt auch, welche Abfälle der genannten Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen sind. Die Verordnung gilt nicht für Abfälle, die einem örE im Rahmen der Überlassungspflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überlassen worden sind.

Die Veröffentlichung der aktuell geltenden Fassung geschieht über das Bundesgesetzblatt.

 

Für Abfälle zur Beseitigung und Verwertung hält die WAS ein umfangreiches und individuell abgestimmtes Behältersystem vor. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die WAS Entsorgungspartner für Gewerbekunden sowohl mit kleinem als auch mit großem Abfallaufkommen. So greift z. B. die Volkswagen AG mit ihren Zulieferern seit vielen Jahren auf die abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen der WAS zurück. Da die WAS einen langfristigen Vertrag zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung geschlossen hat, bieten wir Entsorgungssicherheit.

Am Anfang steht eine ausführliche Beratung zum richtigen Umgang mit Abfällen. Diese wird nicht nur per Telefon, sondern auch vor Ort angeboten. Hier ist Frau Klose (Abfallplanung und Kundenbetreuung) Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Vereinbaren Sie doch bei Bedarf gleich einen Ortstermin in Ihrem Betrieb.

Telefon: 05361 28-3223

05361 28-3223

was@was.wolfsburg.de

was@was.wolfsburg.de

für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen zur Beseitigung, über die Fahrzeugwaage erfasst.

AVV 20 03 01 / 20 03 07 / 17 09 041) 206,00 €/t

Bei Nichterreichen der Mindestwiegedifferenz von 200 kg Abfall sowie der Mindestwaagelast von 500 kg werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt:

PKW/LKW bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht
Kofferraum, Aufbau geschlossen sowie
Kleinstkunden
15,00 € / Anlieferung
PKW/LKW bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht
Kofferraum, Aufbau geschlossen sowie
mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht
30,00 € / Anlieferung
PKW/LKW > 2,5 bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Kofferraum, Aufbau geschlossen
40,00 € / Anlieferung

Alle vorgenannten Preise zzgl. der gesetzl. MwSt.

1)andere Abfallarten auf Anfrage

Haben Sie keine größeren Abfallmengen zu entsorgen, bieten wir Ihnen Abfallbehälter von 120 bis 1100 Litern an. Unter Behälter-Bestellung finden Sie ein Formular zur Behälter-Bestellung .

 

Bitte ausdrucken, ausfüllen und zusenden. Achten Sie darauf, dass die Anzahl der aufzustellenden Pflichtbehälter abhängig ist von der Branchenzugehörigkeit und der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens. Mit der Anlage 3 des Formulars lässt sich dieses Mindestbehältervolumen berechnen.

Bei größerem Abfallaufkommen hat unser Containerdienst sicher den passenden Großcontainer für Sie: Wir bieten individuelle Lösungen von 5 - 30 m³ an. Schauen Sie doch gleich mal hier.

 

Der Containerdienst ist unter Tel. 05361 28-3321 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag bis Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr.

Service Center

Noch Fragen?
Wir sind für Sie da!

Montag - Freitag
07:00 - 18:00 Uhr (Zeitraum der telefonischen Erreichbarkeit)

Tel. 05361 28-3333

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Fax 05361 28-1500