WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Entsorgungs­zentrum

Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)

Das EZW wurde ausschließlich für Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Wolfsburg gebaut. Im Zweifelsfall können Anlieferungen abgewiesen werden. Daher sollten Personalpapiere (Ausweise) oder eine Vollmacht zur Anlieferung von Abfällen aus dem Wolfsburger Gebiet bereitgehalten werden.

Entsorgungszentrum Wolfsburg (EZW)

Weyhäuser Weg 3
38442 Wolfsburg-Fallersleben

Öffnungszeiten

Montag–Freitag 08:00 Uhr–15:30 Uhr
Samstag 08:00 Uhr–12:00 Uhr
Letzter Einlass 15 Min. vor Schließung

Das EZW bleibt am 30. März (Ostersamstag), 05. Juni, 24. und 31. Dezember 2024 geschlossen.

Folgende Entsorgungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Problemabfallzwischenlager

Gebührenfreie Annahme schadstoffhaltiger Abfälle wie z.B. Farben und Lacke, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Batterien, Akkus und Leuchtstofflampen. Die Annahme aus dem privaten Herkunftsbereich ist gebührenfrei, Gewerbetreibende zahlen eine nach Abfallart und -menge gestaffelte Gebühr.

Kleinanlieferungsplatz

Gebührenpflichtige Annahme von Restabfällen, Sperrmüll, Altholz, Altmetallen, Altreifen, Flachglas, Bau- und Renovierungsabfällen (ohne Boden). Mineralischer Bauschutt wie Beton, Steine, Fliesen nur in Kleinstmengen unter 1 m³.

Gebührenfreie Annahme: Elektroaltgeräte, Problemabfälle, Altpapier, Altglas (Glasverpackungen), Alttextilien/Schuhe sowie gelbe Säcke in haushaltsüblicher Menge.

Achtung

Vor der Anlieferung asbesthaltiger Abfälle sowie von Abfällen aus künstlichen Mineralfasern und Nachtspeicherheizgeräten ist eine Entsorgungserlaubnis erforderlich.

Annahmeplatz für Grünschnitt und Strauchschnitt

Gebührenpflichtige Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt und Wurzeln bis 20 cm Durchmesser. Anlieferung mit Pkw bis 2,5 t ohne Anhänger sowie von Kleinstkunden (Fußgänger/ Radfahrer/Fahrer von Kleinkrafträdern). Die Entsorgungsgebühr beträgt pauschal 6,00 € und wird über einen Kassenautomaten auf dem Platz abgerechnet. Hier kann nur mit Bargeld mit Geldscheinen bis 20,00 € gezahlt werden.

Bei Anlieferungen mit Anhänger, Pkw über 2,5 t sowie LKW und Traktor ist die Hauptwaage im Eingangsbereich zu benutzen. Hier beträgt die Entsorgungsgebühr bis 200 kg pauschal 12,00 €, darüber werden 47,00 €/t abgerechnet.

Entsorgungsgebühren

für Abfallarten privater Herkunft im Entsorgungszentrum (EZW)

Liegt das ermittelte Abfallgewicht unterhalb einer Gewichtsgrenze von 200 kg (Mindestwiegedifferenz nicht erreicht, Mindestwaagelast von 500 kg nicht erreicht), gelten nachfolgende Gebührensätze.

ohne Anhänger

  • für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 6,00 €
  • für sonstige Abfälle 15,00 €

mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht

  • für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 12,00 €
  • für sonstige Abfälle 30,00 €
Abfallart Preis
Entsorgungsgebühr für zugelassene und nicht anderweitig genannte Abfälle 257,30 Euro/Tonne
Asbestabfälle, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 279,50 Euro/Tonne
Mineralfaserstoffe, Entsorgungserlaubnis erforderlich, Tel. 05361 28-3200 349,50 Euro/Tonne
Altholz (unbelastet) 116,10 Euro/Tonne
Altholz (belastet) 224,40 Euro/Tonne
Altfenster 224,40 Euro/Tonne
Kompostierbare Garten- und Parkabfälle 47,00 Euro/Tonne
PKW-Reifen/Motorradreifen 5,00 Euro/Stk.
LKW-Reifen (ohne Felge) 10,00 Euro/Stk.
LKW-/Trecker-/Sonderreifen (Außendurchmesser kleiner 1600 mm oder Reifenbreite kleiner 450 mm) 50,40 Euro/Stk.
Sonderreifen (Außendurchmesser größer 1600 mm oder Reifenbreite größer 450 mm) 100,80 Euro/Stk.

Gebührenzahlung mit Bargeld/EC-Karte/Kreditkarten möglich, am Kassenautomaten des Grünschnittplatzes nur Bargeldzahlung mit Geldscheinen bis 20,00 €. Alle Gebührenangaben sind ohne Gewähr. Es gelten die im Amtsblatt veröffentlichten Gebühren.

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