Restabfall
WAS entsorgt umweltgerecht und zuverlässig
Auf privaten Grundstücken werden im Regelfall Rest- und Bioabfallbehälter gleicher Größe aufgestellt. Hinzu kommt ein 240-Liter-Altpapierbehälter.
Rest- und Bioabfallbehälter und -säcke werden im wöchentlichen Wechsel geleert bzw. abgeholt. Der 240-Liter Altpapierbehälter wird alle 4 Wochen geleert.
Abfallbehälter sind auf öffentlicher Fläche mit der Griffkante zur Fahrbahn und bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen. Achten Sie auch darauf, dass die Abfallbehälter nicht zu schwer werden und erreichbar bereitstehen.
Abfallgebühren für Behälter und Säcke
Die Abfallentsorgungsgebühren werden als Jahresgebühr erhoben und quartalsweise eingezogen. Die zu entrichtende Gebühr bemisst sich ausschließlich nach dem Volumen für den gewählten Restabfallbehälter bzw. Restabfallsack. Änderungen im Abfuhrsystem (z.B. eine zusätzliche oder größere Biotonne) sind gebührenpflichtig möglich.
Hinweis zur Ausgabe von Rest- und Bioabfallsäcken:
Diese werden ausschließlich im Verwaltungsgebäude im Karl-Ferdinand-Braun-Ring 7 an Grundstücksbesitzer oder Bevollmächtigte ausgegeben.
Restabfallsack inkl. Bioabfallsack und Altpapiertonne
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
20 Liter
inkl. 20-Liter-Bioabfallsack
2,13 €
40 Liter
inkl. 2x 20-Liter-Bioabfallsack
4,27 €
80 Liter
inkl. 4x 20-Liter-Bioabfallsack
8,53 €
80 Liter
inkl. 120-Liter-Biotonne
10,67 €
Restabfalltonne inkl. Biotonne und Altpapiertonne
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
120 Liter
inkl. 120-Liter-Biotonne
12,80 €
240 Liter
inkl. 240-Liter-Biotonne
25,60 €
Restabfalltonne inkl. Biotonne und Altpapiertonne
wöchentliche Abfuhr
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
770 Liter
inkl. max. 770 Liter Bioabfallvolumen
164,27 €
1.100 Liter
inkl. max. 1.100 Liter Bioabfallvolumen
234,67 €
70 Liter einmaliger Restabfallsack
(Gebühr pro Stück inkl. Entsorgung)
7,50 €
60 Liter einmaliger Grünabfallsack
(Gebühr pro Stück inkl. Entsorgung)
3,00 €
120 Liter zusätzliches Bioabfallvolumen
(Gebühr pro Monat, wird als Jahresgebühr erhoben)
8,70 €
WAS gehört zum Restabfall?
Asche (erkaltet), medizinische Masken, Hygieneabfälle (Taschentücher, Kosmetiktücher, Windeln), defekte Gebrauchsgegenstände (nicht elektronisch), Kehricht, Staubsaugerbeutel, Audio- und Videokassetten, Fleisch- und Fischabfälle mit Knochen und Gräten, Glühlampen (keine Energiesparlampen und LED-Lampen), Gummiabfälle, ausgehärtete Farb- und Lackabfälle (flüssige Abfälle zur Problemabfallsammlung), sämtliches Kleintierstreu, Lumpen, Stoffe und Leder, Glasbruch, Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser, verschmutzte Verpackungen, verschmutztes und nasses Altpapier, Tapeten, Wachs, Zigarettenkippen (erkaltet).
WAS ist kein Restabfall?
Bioabfälle, Altpapier, Leichtverpackungen, Elektronikschrott, Bauschutt (Steine, Ziegel, Fliesen, Zement), Boden, gebrauchsfähige Altkleider; Schadstoffe: nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Chemikalien, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Leuchtmittel, heiße Asche (unbedingt erkalten lassen!).
Achtung! Heiße Asche
Nicht selten werden Restabfallbehälter durch Einfüllen von Asche aus dem Holzkohlengrill oder Ofen verschmort und so zerstört. Den Schaden hat dann der Anschlussnehmer zu tragen! Auch wenn der Grillvorgang bereits einige Stunden oder auch länger zurückliegt, existieren manchmal noch Glutnester in der Asche. Daher gilt: Asche vollständig auskühlen lassen oder mit etwas Wasser ablöschen und dann erst in die Restabfalltonne entsorgen. Zur Vermeidung einer Staubbildung sollte die erkaltete Asche in eine Papiertüte gefüllt werden