Hinweisgebersystem
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)| Wozu? | Schutz von Hinweisgebern |
| Hinweise? | Hinweise gegen Verstöße gegen EU-Recht oder deutsches Recht |
| konkret… |
|
| Wie? | Digital und anonym: Hinweisgebersystem |
Ablauf?
| 1. Hinweis melden (an die WAS-interne Meldestelle) |
| 2. Meldestelle bestätigt binnen 7 Tage den Eingang | |
| 3. Erstprüfung des Hinweises durch die Meldestelle | |
| 4. Information an den Vorstand | |
| 5. Interne Untersuchung | |
| 6. Entscheidungsvorschlag zu Maßnahmen | |
| 7. Information an Hinweisgeber (3 Monate nach Meldung) |
Meldestelle
| Die Meldestelle wird betrieben von den Kollegen/innen:
|
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist gedacht zur Meldung von:
√ (schweren) Straftaten oder
√ bußgeldbewehrten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben oder der Gesundheit von Beschäftigten
Was nicht?
x Unstimmigkeiten/Streitereien zwischen Kollegen
x Mobbingvorwürfe etc.
⇒ Vorgesetzten oder Personalrat informieren!!!