Hinweisgebersystem
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)Wozu? | Schutz von Hinweisgebern |
Hinweise? | Hinweise gegen Verstöße gegen EU-Recht oder deutsches Recht |
konkret… |
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Wie? | Digital und anonym: |
Ablauf?
| 1. Hinweis melden (an die WAS-interne Meldestelle) |
2. Meldestelle bestätigt binnen 7 Tage den Eingang | |
3. Erstprüfung des Hinweises durch die Meldestelle | |
4. Information an den Vorstand | |
5. Interne Untersuchung | |
6. Entscheidungsvorschlag zu Maßnahmen | |
7. Information an Hinweisgeber (3 Monate nach Meldung) |
Meldestelle
| Die Meldestelle wird betrieben von den Kollegen/innen:
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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist gedacht zur Meldung von:
√ (schweren) Straftaten oder
√ bußgeldbewehrten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben oder der Gesundheit von Beschäftigten
Was nicht?
x Unstimmigkeiten/Streitereien zwischen Kollegen
x Mobbingvorwürfe etc.
⇒ Vorgesetzten oder Personalrat informieren!!!