WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Hinweisgebersystem

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

(HinSchG)

Wozu?Schutz von Hinweisgebern
Hinweise?Hinweise gegen Verstöße gegen EU-Recht oder deutsches Recht
konkret…
  • Meldung von Straftaten
  • Verstöße von Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben oder der Gesundheit (Arbeitsschutz)
Wie?Digital und anonym:

Ablauf?

 

1. Hinweis melden (an die WAS-interne Meldestelle)
2. Meldestelle bestätigt binnen 7 Tage den Eingang
3. Erstprüfung des Hinweises durch die Meldestelle
4. Information an den Vorstand
5. Interne Untersuchung
6. Entscheidungsvorschlag zu Maßnahmen
7. Information an Hinweisgeber (3 Monate nach Meldung)

Meldestelle

 

Die Meldestelle wird betrieben von den Kollegen/innen:

  • Nicole Podeswa
  • Jennifer Dreborg-Feil
  • Roman Kawerin

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist gedacht zur Meldung von:

 

√ (schweren) Straftaten oder

√ bußgeldbewehrten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben oder der Gesundheit von Beschäftigten

 
Was nicht?
 

x Unstimmigkeiten/Streitereien zwischen Kollegen

x Mobbingvorwürfe etc.

Vorgesetzten oder Personalrat informieren!!!

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