WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Nachtspeicherheizgeräte

WAS ist mit Nachtspeicherheizgeräten?

Nachtspeicherheizgeräte können gesundheitsgefährdende Materialien wie Asbest, Chromat, künstliche Mineralfasern (KMF), aber auch polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten. Eine eigenhändige und unsachgemäße Demontage der Geräte ist zu unterlassen, da sie mit erheblichen Gesundheitsgefahren und Kontamination der Umwelt verbunden ist!

Eine Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr findet nicht statt!

Was ist vor der Entsorgung zu beachten?

Sie stellen per E-Mail oder Brief einen Antrag bei der WAS (Antragsformular hier). Danach erhalten Sie eine Entsorgungserlaubnis mit allen erforderlichen Hinweisen. 

Eine kostenlose Annahme im Entsorgungszentrum, Weyhäuser Weg 3, erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:

Für Privatpersonen gilt:

Schritt 1

Das Gerät ist durch eine Fachfirma (Sachkunde nach TRGS 519) abgebaut worden!

Schritt 2

Der Nachweis ist durch die Firma schriftlich zu bestätigen und bei Anlieferung durch den Abfallerzeuger im EZW vorzulegen.

Schritt 3

Das Gerät ist unzerlegt anzuliefern. Alle Schlitze sind staubdicht abzukleben. Weitergehende Informationen erhalten Sie mit der Entsorgungserlaubnis.

Abholung

Es besteht die Möglichkeit der Abholung durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gegen Entgelt. 

Sollte die WAS mit der entgeltpflichtigen Abholung beauftragt werden, gelten auch hier die Vorgaben der Selbstanlieferung unter Schritt 1–3.

ACHTUNG

Im EZW werden nur fachgerecht verpackte Nachtspeicherheizgeräte angenommen.

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