Entsorgungsgebühren
Abfallbehältergebühren
Die Abfallentsorgungsgebühren werden von der Stadt Wolfsburg als Jahresgebühr erhoben und quartalsweise eingezogen. Die zu entrichtende Gebühr bemisst sich ausschließlich nach dem Restabfallvolumen (sog. Einheitsgebühr). Änderungen (z.B. eine zusätzliche oder größere Biotonne) sind gebührenpflichtig möglich.
Restabfallsack inkl. Bioabfallsack und Altpapiertonne
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
20 Liter
inkl. 20-Liter-Bioabfallsack
2,13 €
40 Liter
inkl. 2x 20-Liter-Bioabfallsack
4,27 €
80 Liter
inkl. 4x 20-Liter-Bioabfallsack
8,53 €
80 Liter
inkl. 120-Liter-Biotonne
10,67 €
Restabfalltonne inkl. Biotonne und Altpapiertonne
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
120 Liter
inkl. 120-Liter-Biotonne
12,80 €
240 Liter
inkl. 240-Liter-Biotonne
25,60 €
Restabfalltonne inkl. Biotonne und Altpapiertonne
wöchentliche Abfuhr
Abfuhr alle 4 Wochen
(Gebühr pro Monat)
770 Liter
inkl. max. 770 Liter Bioabfallvolumen
164,27 €
1.100 Liter
inkl. max. 1.100 Liter Bioabfallvolumen
234,67 €
70 Liter einmaliger Restabfallsack
(Gebühr pro Stück inkl. Entsorgung)
7,50 €
60 Liter einmaliger Grünabfallsack
(Gebühr pro Stück inkl. Entsorgung)
3,00 €
120 Liter zusätzliches Bioabfallvolumen
(Gebühr pro Monat, wird als Jahresgebühr erhoben)
8,70 €
Entsorgungsgebühren für Abfallarten privater Herkunft im Entsorgungszentrum (EZW)
Abfallart
Preis
Entsorgungsgebühr für zugelassene und nicht anderweitig genannte Abfälle
257,30 Euro/Tonne
Asbestabfälle
Entsorgungserlaubnis (erforderlich)
Tel. 05361 28-3200
279,50 Euro/Tonne
Mineralfaserstoffe
Entsorgungserlaubnis (erforderlich)
Tel. 05361 28-3200
349,50 Euro/Tonne
Altholz (unbelastet)
116,10 Euro/Tonne
Altholz (belastet)
224,40 Euro/Tonne
Altfenster
224,40 Euro/Tonne
PKW-Reifen/Motorradreifen
5,00 Euro/Stk.
LKW-Reifen (ohne Felge)
10,00 Euro/Stk.
LKW-/Trecker-/Sonderreifen
(Außendurchmesser kleiner 1600 mm oder Reifenbreite kleiner 450 mm)
50,40 Euro/Stk.
Sonderreifen
(Außendurchmesser größer 1600 mm oder Reifenbreite größer 450 mm)
100,80 Euro/Stk.
Liegt das ermittelte Abfallgewicht unterhalb einer Gewichtsgrenze von 200 kg (Mindestwiegedifferenz nicht erreicht, Mindestwaagelast von 500 kg nicht erreicht), gelten nachfolgende Gebührensätze.
ohne Anhänger
- für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 6,00 €
- für sonstige Abfälle 15,00 €
mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht
- für kompostierbare Garten- und Parkabfälle 12,00 €
- für sonstige Abfälle 30,00 €
Gebührenzahlung mit Bargeld/Kreditkarte/EC-Karte möglich, am Kassenautomaten des Grünschnittplatzes nur Bargeldzahlung mit Geldscheinen bis 20,00 €. Alle Gebührenangaben sind ohne Gewähr. Es gelten die im Amtsblatt veröffentlichten Gebühren.