WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Problem­abfall

Problemabfälle müssen wegen ihres Schadstoffpotenzials getrennt vom übrigen Abfall entsorgt werden. Aus dem privaten Herkunftsbereich ist die Abgabe kostenfrei.

  • Holzschutzmittel
  • Kfz-Betriebsstoffe (Altöl mit Kaufbeleg zurück zum Handel)
  • Kondensatoren
  • Leuchtstoffröhren
  • ölverunreinigte Lappen
  • Pflanzenöl, -fett
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Waschmittel
  • Altfarben und Lacke
  • Batterien/Akkus
  • Chemikalien
  • Chlorungsmittel
  • Energiesparlampen
  • Fotochemikalien (getrennt)
  • Geschirrspülmittel
  • Gifte
  • Haushaltsreiniger
  • Säuren und Laugen

Batterien aus Elektroaltgeräten richtig entsorgen!

Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwertet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Oft enthalten diese Geräte aber auch Schadstoffe und gefährden bei nicht fachgerechtem Umgang Gesundheit und Umwelt. Daher werden diese Geräte von der WAS getrennt gesammelt, damit sie einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführt werden können.

Viele dieser Altgeräte enthalten Batterien mit Anteilen von Blei, Nickel-Cadmium und Quecksilber. Stark zunehmend sind Lithium-Batterien und Lithium-Akkus.

Diese haben – vor allem bei Beschädigung – ein hohes Brandrisiko: Lithium ist ein hochreaktives Metall. Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis hin zu Bränden oder Explosionen kommen. Kurzschlüsse entstehen, wenn Plus- und Minus-Pol über elektrische Leiter in Kontakt kommen.

Achtung! 

Lithium-Batterien und Lithium-Akkus keiner großen Hitze oder Wasser aussetzen! Nicht öffnen! Pole bei längerer Lagerung oder vor Rückgabe an Sammelstellen mit Klebestreifen abdecken! Lithiumbatterien über 500 g werden an den mobilen Sammelstellen nicht angenommen, können aber im EZW kostenfrei abgegeben werden.

Entfernen Sie nach Möglichkeit alle Batterien aus Ihren Elektroaltgeräten und geben diese getrennt ab.

Eine weitere Abgabemöglichkeiten besteht bei Verkaufsstellen von Batterien: Diese sind gesetzlich zur Rücknahme in oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle verpflichtet.
Die Rücknahmepflicht ist beschränkt auf haushaltsübliche Mengen.

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