WAS gefährlich ist!
Asbestabfälle
Auch in privaten Haushaltungen findet man nicht selten Produkte, welche Asbest enthalten (zum Beispiel Dacheindeckungen, Blumenkästen etc.).
Abfallerzeuger und Entsorger unterliegen bei der Entsorgung von Asbestabfällen besonderen Sorgfaltspflichten: Diese Abfälle müssen grundsätzlich separat erfasst und entsorgt werden.
Für Privatpersonen gilt:
Schritt 1
Stellen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der Abfallart, Anfallstelle und der Abfallmenge an die:
Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)
Karl-Ferdinand-Braun-Ring 7, 38448 Wolfsburg
Schritt 2
Sie erhalten eine Entsorgungserlaubnis. Lesen Sie diese sorgfältig. Bei Vorlage dieser Erlaubnis erhalten Sie in unserer Verwaltung kostenlos das benötigte Verpackungsmaterial. Unverpackte Asbestabfälle werden im Entsorgungszentrum Wolfsburg nicht angenommen.
Es besteht auch keine Möglichkeit, diese Abfälle vor Ort zu verpacken.
Schritt 3
Selbstanlieferung der Asbestabfälle zum EZW. Entsorgungserlaubnis ist vorzuzeigen.
Abholung
Es besteht die Möglichkeit der Abholung durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gegen Entgelt. Entsorgungsgebühr gem. aktueller Gebührensatzung.
ACHTUNG
Die Demontage von asbesthaltigen Produkten unterliegt besonderen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen und sollte nur von Fachfirmen ausgeführt werden!
Künstliche Mineralfaserabfälle
Künstliche Dämmmaterialien (Mineralwolle, Steinwolle, Glaswolle) aus der Produktion vor Juni 2000 gelten als gefährlicher Abfall. Abfallerzeuger und Entsorger unterliegen daher bei der Entsorgung besonderen Sorgfaltspflichten: Diese Abfälle müssen grundsätzlich separat erfasst und entsorgt werden.
Für Privatpersonen gilt:
Schritt 1
Stellen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der Abfallart, Anfallstelle und der Abfallmenge an die:
Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS)
Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Karl-Ferdinand-Braun-Ring 7, 38448 Wolfsburg
Schritt 2
Sie erhalten eine Entsorgungserlaubnis mit Hinweisen, die für die Entsorgung zu beachten sind. Unverpackte künstliche Mineralfaserabfälle werden nicht im Entsorgungszentrum Wolfsburg angenommen. Es besteht nicht die Möglichkeit, diese Abfälle vor Ort zu verpacken!
Kleine Mengen (bis 5 Säcke) und Selbstanlieferung:
Die Mineralfaserabfälle sind in reißfeste handelsübliche Foliensäcke so zu verpacken, dass keine Fasern freigesetzt werden. Bis zu 5 Stück dieser Säcke sind vom Anlieferer im Entsorgungszentrum Wolfsburg in ein bereitgestelltes weiteres Behältnis (800 l Sack aus Spezialfolie) zu verbringen.
Größere Mengen (mehr als 5 handelsübliche Säcke):
Zusätzlich sind die Mineralfaserabfälle generell in reißfeste Säcke aus Spezialfolie (ca. 800 l Inhalt) zu verpacken. Sie erhalten diese gegen Vorlage Ihrer Entsorgungserlaubnis zum Preis von 4,00 €/Stück bei der WAS.
Schritt 3
Selbstanlieferung der Mineralfaserabfälle zum EZW. Entsorgungserlaubnis ist vorzuzeigen.
Abholung
Bei größeren Mengen (Containergestellung ab 5 m³) besteht die Möglichkeit der Abholung durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gegen Entgelt. Entsorgungsgebühr gem. aktueller Gebührensatzung.
ACHTUNG
Schützen Sie die Haut, Augen und Atemwege beim Umgang mit Dämmstoffen vor hautreizenden Fasern, besonders vor Staub! Hinweis: Künstliche Mineralfaserabfälle mit RAL-Gütezeichen sind keine gefährlichen Abfälle – trotzdem Vorsicht beim Umgang mit diesen Materialien!